Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes

Seit 2008 sind eine Bundeskommission und sechs Regionalkommissionen zuständig für die Fassung von Beschlüssen zu den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR).

Hier werden das Arbeitsrecht, die Tarifentwicklung und die Arbeitsbedingungen für die 690.000 hauptamtlichen Mitarbeitenden in über 25.000 Einrichtungen und Diensten der Caritas in der Bundesrepublik Deutschland festgelegt (weitere Infos auf der homepage des DCV und der ak.mas).

Homepage: www.akmas.de | Neu: Info-Flyer

Mitglieder der Mitarbeiterseite für das Bistum Aachen
in der Arbeitsrechtlichen Kommission sind:

Ralf Degroot

in der Bundes- und Regionalkommission NRW

ViaNobis - Die Jugendhilfe | Schloss Dilborn
Dilborner Straße 61
41379 Brüggen

Dorkas Spelters

in der Regionalkommission NRW

Alexianer Aachen GmbH
Alexianergraben 33
52062 Aachen

Dienstnehmervertretung der Arbeitsrechtlichen Kommission in NRW

Die Dienstnehmervertretung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. in Nordrhein-West-falen ist nach § 15 Abs. 2 des KHGG-NRW mittelbar beteiligt an der Krankenhausplanung des Landes NRW.

In dieser Funktion vertreten die Mitglieder der Dienstnehmervertretung aus den fünf nordrhein-westfälischen (Erz-) Bistümern Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn die Interessen von rund 102.000 Mitarbeitenden in über 200 katholischen Krankenhäusern in NRW.

Die Dienstnehmervertretung setzt sich aus den zehn gewählten Mitgliedern der Regionalkommission NRW der Arbeitsrechtlichen Kommission und aus den fünf Entsandten der nordrhein-westfälischen DiAgen zusammen (https://www.akmas.de/regionen/nordrhein-westfalen/dienstnehmervertretung.html)