Zuständig ausschließlich für individualrechtliche Angelegenheiten des einzelnen Mitarbeiters, dessen Arbeitsverhältnis sich nach den AVR (Caritas) regelt.
Vor den staatlichen Arbeitsgerichten ist zunächst dieses Schlichtungsverfahren einzuleiten
(§ 22 AVR).
Geschäftsstelle:
Kapitelstraße 3
52066 Aachen