Die DiAg-Ordnung ermöglicht in § 9 die Beauftragung von befristeten Arbeitsgruppen aus der Vollversammlung heraus (§ 9 DiAg-Ordnung in der Rechtsdatenbank). Diese Arbeitsgruppen dienen dem Austausch zu einem bestimmten Thema rund um die MAVO und MAV-Arbeit.
Jedes MAV-Mitglied kann Vorschläge einreichen und auch Arbeitsgruppen organisatorisch übernehmen. Hier kann das Formular für einen Vorschlag inklusive eines Leitfadens mit einigen Infos zum Ablauf und zur Organisation dieser Arbeitsgruppen heruntergeladen werden:
Jede MAV gehört automatisch zur Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen - kurz: DiAg MAV - dazu. Als DiAg sind wir darauf angewiesen, über die MAVen und ihre Mitglieder Bescheid zu wissen. Nur so können wir über unsere Angebote und über Neuigkeiten informieren sowie zu Veranstaltungen einladen. Zudem können wir so die Entwicklungen in den Einrichtungen verfolgen, um die DiAg immer wieder an die aktuellen Anforderungen anzupassen.
Darum bitten wir nach der MAV-Wahl um die möglichst zeitnahe Zusendung des Meldebogens mit den aktuellen Daten Ihrer MAV. Hier finden Sie den Meldebogen als PDF, den Sie digital ausfüllen können:
Das Bistum Aachen übernimmt für die Teilnahme an Veranstaltungen der DiAg die Reisekosten der MAV-Mitglieder (§ 25 Abs. 4 MAVO). Zu den Veranstaltungen zählen etwa die Fachbereichssitzungen, die Vollversammlung und auch die Arbeitsgruppen. Die Reisekosten werden entsprechend der Reisekostenregelungen der KAVO übernommen (siehe Anlage 15 KAVO).
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss rechtzeitig an die Geschäftsstelle der DiAg versandt werden. Reisekosten können nur rückwirkend für sechs Monate erstattet werden.
MAV-Schulungen zählen nicht dazu, diesbezügliche Reisekosten müssen vom jeweiligen Dienstgeber übernommen werden (§ 17 MAVO).
Anbei ein Formular, welches MAV-Mitglieder nutzen können, es kann direkt digital ausgefüllt werden: