Zuständig (gem. § 40 Abs. 1 MAVO) ausschließlich für Regelungs-Streitigkeiten zwischen MAV und Dienstgeber. Zu schlichten sind Streitfälle, die sich aus der Mitarbeitervertretungsordnung ergeben. Nicht zuständig für individualrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Mitarbeiter/in und Dienstgeber.
Geschäftsstellenleitung
Herr Torsten Chalak Tel. (0241) 452 474