Einigungsstelle für die Diözese Aachen

Zuständig (gem. § 40 Abs. 1 MAVO) ausschließlich für Regelungs-Streitigkeiten zwischen MAV und Dienstgeber. Zu schlichten sind Streitfälle, die sich aus der Mitarbeitervertretungsordnung ergeben. Nicht zuständig für individualrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Mitarbeitenden und Dienstgebern.

Bischöfliches Generalvikariat

Einigungsstelle für die Diözese Aachen

Gabriela Pokall
Klosterplatz 7
52062 Aachen