Seit 2008 sind eine Bundeskommission und sechs Regionalkommissionen zuständig für die Fassung von Beschlüssen zu den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR).
Hier werden das Arbeitsrecht, die Tarifentwicklung und die Arbeitsbedingungen für die 690.000 hauptamtlichen Mitarbeitenden in über 25.000 Einrichtungen und Diensten der Caritas in der Bundesrepublik Deutschland festgelegt (weitere Infos auf der homepage des DCV und der ak.mas).
Homepage: www.akmas.de | Neu: Info-Flyer 2023
Wichtige Information für Mitarbeitervertretungen
zur Umsetzung des Krankenhausplans Nordrhein-Westfalen
Mit der Umsetzung des Krankenhausplans Nordrhein-Westfalen 2022 kommen auf alle Akteure in der nordrheinwestfälischen Krankenhauslandschaft in der nächsten Zeit zum Teil erhebliche Veränderungen zu.
Zum Start des regionalen Planungsverfahrens ist die Dienstnehmervertretung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes in Nordrhein-Westfalen* (DNV AK NRW) vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen beteiligt worden.
Die Dienstgeber sind ebenfalls informiert worden, und in vielen Krankenhäusern ist oder wird die Krankenhausplanung ein Thema zwischen den Leitungen und den Mitarbeitervertretungen sein.
Für die MAVen der Krankenhäuser im Bistum Aachen haben wir deshalb die Handreichung(pdf) zum Verfahren des Ministeriums zur Information beigefügt.
Allgemeine Informationen über die neue Krankenhausplanung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mags.nrw/krankenhausplanung
* = Die Dienstnehmervertretung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. in Nordrhein-West-falen ist nach § 15 Abs. 2 des KHGG-NRW mittelbar beteiligt an der Krankenhausplanung des Landes NRW.
In dieser Funktion vertreten die Mitglieder der Dienstnehmervertretung aus den fünf nordrhein-westfälischen (Erz-) Bistümern Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn die Interessen von rund 102.000 Mitarbeitenden in über 200 katholischen Krankenhäusern in NRW.
Die Dienstnehmervertretung setzt sich aus den zehn gewählten Mitgliedern der Regionalkommission NRW der Arbeitsrechtlichen Kommission und aus den fünf Entsandten der nordrhein-westfälischen DiAgen zusammen (https://www.akmas.de/regionen/nordrhein-westfalen/dienstnehmervertretung.html)