Ab dem 01.01.2008 sind eine Bundeskommission und sechs Regionalkommissionen zuständig für die Fassung von Beschlüssen zu den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR). Hier werden die Arbeitsbedingungen für 475.000 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen caritativen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland festgelegt. (Weitere Infos auf der homepage des DCV).
Homepage: www.akmas.de