Wenn's um's Gehalt, Arbeitszeit, Urlaubsdauer, usw. geht, dann sind die paritätisch besetzten Kommissionen zur Setzung kirchlichen Tarifrechts zuständig:
Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes (AK)
Die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts (KODA)