Gut geschulte MitarbeitervertreterInnen kommen besser durch den beruflichen Alltag.
Wenn ein Mitglied Ihrer MAV eine Schulung besuchen soll/will, müssen verschiedene Schritte beachtet werden. Zunächst berät die MAV in ihrer Sitzung über die Teilnahme des Mitgliedes und fasst einen entsprechenden Beschluss. Sodann beantragt der/die Vorsitzende der MAV beim Dienstgeber die Übernahme der Schulungskosten sowie Arbeitsbefreiung für das Mitglied der MAV an den erforderlichen Schulungstagen. Sobald die Mitteilung des Dienstgebers vorliegt, kann die/der Vorsitzende das Mitglied der MAV verbindlich zur Schulung anmelden. Bitte beachten Sie, dass bei Nichtteilnahme ggf. Stornokosten in Rechnung gestellt werden, wenn kein anderes Mitglied für das angemeldete Mitglied an der gebuchten Schulung teilnehmen kann!
Entsprechende Veranstaltungen bietet an:
Wiesenstraße 17
D - 52134 Herzogenrath
Tel: 0 24 06 / 9558-0
Fax: 0 24 06 / 46 32
Internet: www.nbh.de
Mail: info@nbh.de
Angebote über MAV-Schulungen in anderen Bistümern finden Sie in der ZMV sowie in NRW beim KSI Siegburg, dem Könzgen-Haus in Haltern, der Kommende in Dortmund sowie der Wolfsburg in Essen.