Die Schlichttungsstelle nach § 22 AVR Caritas ist ausschließlich für individualrechtliche Angelegenheiten der einzelnen Mitarbeitenden, deren Arbeitsverhältnis sich nach den AVR regelt.
Vor den staatlichen Arbeitsgerichten ist zunächst dieses Schlichtungsverfahren einzuleiten.
Geschäftsstelle:
Kapitelstraße 3
52066 Aachen
»Keine Scheu vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht« | Artikel diag-aktuell