Zuständig ausschließlich für Angelegenheiten der MAVen. Hier werden Rechtsstreitigkeiten verhandelt, die sich aus der Mitarbeitervertretungsordnung ergeben. Nicht zuständig für individualrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Mitarbeiter/in und Dienstgeber.
Verfahrensgrundlage ist die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO)
Geschäftsstelle:
Klosterplatz 6
52062 Aachen
Tel. 0241/452-50.7
Frau Ruth Heindrichs
Veröffentlicht werden die Aachener Entscheidungen auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz.
Revisionsinstanz ist der Kirchliche Arbeitsgerichtshof in Bonn.