Kirchliches Arbeitsgericht (1. Instanz)

Zuständig ausschließlich für Angelegenheiten der MAVen. Hier werden Rechtsstreitigkeiten verhandelt, die sich aus der Mitarbeitervertretungsordnung ergeben. Nicht zuständig für individualrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Mitarbeiter/in und Dienstgeber.

Verfahrensgrundlage ist die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO)

Geschäftsstelle:

Klosterplatz 6
52062 Aachen
Tel. 0241/452-50.7

Frau Ruth Heindrichs

Veröffentlicht werden die Aachener Entscheidungen auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz.

Revisionsinstanz ist der Kirchliche Arbeitsgerichtshof in Bonn.