Mitarbeitervertretungen haben die Möglichkeit, ihre Angelegenheiten auf dem innerkirchkichen Rechtsweg je nach Problemkreis von der Einigungsstelle für die Diözese Aachen oder vom Kirchlichen Arbeitsgericht für die Diözese Aachen klären zu lassen.
Bei individualrechtlichen Fragen und Meinungsverschiedenheiten können Mitarbeitende mit einem AVR-Arbeitsvertrag die AVR-Schlichtungsstelle anrufen, diejenigen mit einem KAVO-Arbeitsvertrag die KAVO-Schlichtungsstelle.