MAV-Wahlen im Bistum Aachen - Ende des Wahlzeitraums

Der Zeitraum für die MAV-Wahlen endete am 31.5.2025. Wenn Sie gewählt und sich als neue MAV konstituiert haben, freuen wir uns über den ausgefüllten DiAg-Meldebogen. Vielen Dank!

Hinweise für Einrichtungen, in denen die MAV-Wahl im ersten Versuch erfolglos war:
Dies gilt für die MAVen, die nicht bereits nach dem 1.3.2024 gewählt haben: Die Amtszeit der MAV endet, wenn sie zuletzt im Wahlzeitraum 2021 gewählt wurde, genau vier Jahre später, ansonsten mit der Wahl der neuen MAV oder spätestens am 31.5.2025. War die MAV-Wahl erfolglos, so bleibt die "alte" MAV nach Ende ihrer Amtszeit gemäß § 13a MAVO noch geschäftsführend tätig, bis eine neue MAV gewählt wurde, längstens aber sechs Monate. D.h. in der Zeit muss unbedingt eine neue MAV gewählt werden, um eine Vakanz in der Einrichtung zu verhindern.  Melden Sie sich gerne bei der Geschäftsstelle, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen.

Ihr Kontakt zu uns:

DiAg MAV Aachen - Geschäftsstelle

Eupener Str. 134
52066 Aachen

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Montag:         09:00 - 15:30 Uhr
Dienstag:       09:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch:       14:00 - 17:00 Uhr (MAV-Rechtsberatung) 
Donnerstag:   09:00 - 15:30 Uhr
Freitag:          09:00 - 12:00 Uhr

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