Reisekostenerstattung

Das Bistum Aachen übernimmt für die Teilnahme an Veranstaltungen der DiAg die Reisekosten der MAV-Mitglieder (§ 25 Abs. 4 MAVO). Zu den Veranstaltungen zählen etwa die Fachbereichssitzungen, die Vollversammlung und auch die Sachausschüsse. Die Reisekosten werden entsprechend der Reisekostenregelungen der KAVO übernommen (siehe Anlage 15 KAVO). Anbei ein Formular, welches MAV-Mitglieder nutzen können, es kann direkt digital ausgefüllt werden:

Reisekostenabrechnung DiAg MAV

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss rechtzeitig an die Geschäftsstelle der DiAg versandt werden. Reisekosten können nur rückwirkend für sechs Monate erstattet werden.

MAV-Schulungen zählen nicht dazu, diesbezügliche Reisekosten müssen vom jeweiligen Dienstgeber übernommen werden (§ 17 MAVO).