Nach der MAV-Wahl: Meldebogen für die DiAg MAV

Jede MAV gehört automatisch zur Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen - kurz: DiAg MAV - dazu. Als DiAg sind wir darauf angewiesen, über die MAVen und ihre Mitglieder Bescheid zu wissen. Nur so können wir über unsere Angebote und über Neuigkeiten informieren sowie zu Veranstaltungen einladen. Zudem können wir so die Entwicklungen in den Einrichtungen verfolgen, um die DiAg immer wieder an die aktuellen Anforderungen anzupassen.

Darum bitten wir nach der MAV-Wahl um die möglichst zeitnahe Zusendung des Meldebogens mit den aktuellen Daten Ihrer MAV. Hier finden Sie den Meldebogen als PDF, den Sie digital ausfüllen können:

 

Reisekostenerstattung

Das Bistum Aachen übernimmt für die Teilnahme an Veranstaltungen der DiAg die Reisekosten der MAV-Mitglieder (§ 25 Abs. 4 MAVO). Zu den Veranstaltungen zählen etwa die Fachbereichssitzungen, die Vollversammlung und auch die Sachausschüsse. Die Reisekosten werden entsprechend der Reisekostenregelungen der KAVO übernommen (siehe Anlage 15 KAVO). Anbei ein Formular, welches MAV-Mitglieder nutzen können, es kann direkt digital ausgefüllt werden:

Reisekostenabrechnung der DiAg MAV

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss rechtzeitig an die Geschäftsstelle der DiAg versandt werden. Reisekosten können nur rückwirkend für sechs Monate erstattet werden.

MAV-Schulungen zählen nicht dazu, diesbezügliche Reisekosten müssen vom jeweiligen Dienstgeber übernommen werden (§ 17 MAVO).