Jede Mitarbeitervertretung im Bistum Aachen gehört einem der fünf folgenden Fachbereiche an. Die MAVen jedes Fachbereiches können sich auf Einladung der DiAg MAV bis zu dreimal pro Jahr treffen. Es ist auch möglich, dass ein MAV-Mitglied an einer Sitzung eines anderen Fachbereichs teilnimmt, wenn das Thema relevant ist.
Bei den DiAg-Wahlen, die sich an die regelmäßigen MAV-Wahlen alle 4 Jahre anschließen, wählt die Vollversammlung der MAVen 25 Delegierte. Die Delegierten wiederum wählen aus ihrer Mitte einen fünfköpfigen Vorstand. Seit dem 1.6.2025 werden die Delegierten nicht mehr aus den Fachbereichen heraus gewählt. Die Delegierten bilden die Delegiertenversammlung, die für jeden Fachbereich mdst. zwei zuständige Delegierte bestimmt - diese werden als Fachbereichsleitung bezeichnet.
Die Fachbereichsleitung hat die folgenden Aufgaben:
Fachbereich 1:
MAVen des Bistums und sonstiger kirchl. Rechtsträger >>>
Fachbereich 2:
MAVen der Kirchengemeinden und Kitas >>>
Fachbereich 3:
MAVen der Krankenhäuser >>>
Fachbereich 4:
MAVen der Heime >>>
Fachbereich 5:
MAVen des DiCV inkl. Gliederungen und Fachverbände