Bei Caritas-Beschäftigten, die in berufsständischen Versorgungswerken versichert sind (vor
allem Ärzte, Juristen) konnte es bislang dazu kommen, dass das Ende ihrer Dienstverhältnisse
nicht deckungsgleich mit dem Beginn der Rentenzahlung nach dem berufsständischen
Regelwerk ist. Die Folge wären u.U. einige Monate ohne Rentenzahlung.