MAV-Wahlen im Bistum Aachen: Kandidiere jetzt!

Der Zeitraum für die MAV-Wahlen endet am 31.5.2025. Wenn Sie gewählt und sich als neue MAV konstituiert haben, freuen wir uns über den ausgefüllten DiAg-Meldebogen. Vielen Dank!


Hinweise für Einrichtungen, in denen die MAV-Wahl im ersten Versuch erfolglos war:
Die "alte" MAV bleibt nach Ende ihrer Amtszeit gemäß § 13a MAVO noch geschäftsführend tätig, bis eine neue MAV gewählt wurde, längstens aber sechs Monate. D.h. in der Zeit muss unbedingt eine neue MAV gewählt werden, um eine Vakanz in der Einrichtung zu verhindern. Die Amtszeit der MAV endet, wenn sie zuletzt 2021 gewählt wurde, genau vier Jahre später, ansonsten mit der Wahl der neuen MAV oder spätestens am 31.5.2025.

Ihr Kontakt zu uns:

DiAg MAV Aachen - Geschäftsstelle

Eupener Str. 134
52066 Aachen

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Dienstag:       09:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch:       14:00 - 17:00 Uhr (MAV-Rechtsberatung) 
Donnerstag:   09:00 - 15:30 Uhr
Freitag:          09:00 - 12:00 Uhr

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